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Verpfändung von KFZs: worauf ist zu achten?

Gleich wie andere Wertgegenstände können auch Autos bei Pfandleihern verpfändet werden. Viele versprechen sich von einer Autobelehnung daher kurzfristig und unbürokratisch an Geld zu kommen. In der Praxis funktioniert diese Vorgehensweise tatsächlich und stellt sich als relativ unkompliziert heraus. Im Vergleich zu einer Kontoüberziehung oder einem Verbraucherkredit handelt es sich hierbei allerdings um ein eher teureres Vorhaben. Außerdem ist bei der Auswahl des Pfandleihhauses Vorsicht geboten. Hier können undurchsichtige Vertragsklauseln oder versteckte Kosten lauern und zu unschönen Überraschungen führen. Doch welche Voraussetzungen müssen für die Verpfändung von KFZs gegeben sein und wie macht man unseriöse Pfandleihhäuser ausfindig?

Wie funktioniert die Verpfändung des Autos?
Unter Pfandleihhäuser versteht man Unternehmen, die Kredite mit einer kurzen Laufzeit vergeben. Um diese Kredite sicherzustellen, nutzt man im Pfandhaus einen Wertgegenstand. So kann beispielsweise ein Auto schnell in liquide Mittel umgewandelt werden. Während der Laufzeit wird es weiterbenutzt. Um es aus dem Vertrag herauszulösen, müssen sämtliche Verbindlichkeiten wie Zinsen, Gebühren und Darlehen nach Ablauf des Vertrags beglichen werden. Bevor das KFZ verpfändet wird, muss der aktuelle Wert des Fahrzeugs ermittelt werden. In der Regel werden rund 50-60 % dieses Werts als Pfand-Darlehen vergeben. Der Pfandgeber erhält dann einen Pfandschein. Je größer der Wert des Autos demnach ist, desto höher ist das Darlehen.

Welche Voraussetzungen müssen Pfandgeber erfüllen?
In der Regel kann das Fahrzeug trotz Belehnung weitergenutzt werden. Vereinbart man eine Weiternutzung, muss man sich unter Umständen auf zusätzliche Kosten einstellen. Die Verpfändung von KFZs, zum Beispiel im Autopfandhaus, ist außerdem nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Darlehensnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein. Zusätzlich darf das Alter des Fahrzeugs ein gewisses Alter nicht überschreiten. Ausnahmen gibt es beispielsweise bei einer Oldtimer-Belehnung. Weiters sollte das KFZ zum Eigentum des Pfandgebers gehören und muss auf diesen angemeldet sein. Ebenso sollte es in fahrbereitem Zustand und größtenteils unbeschadet sein. Der Reserveschlüssel wird dabei dem Pfandhaus überlassen. Sämtliche Dokumente wie Typenschein, Zulassung oder gültiger Lichtbildausweis sind ebenfalls vorzulegen. Viele Pfandhäuser verlangen zusätzlich einen Kaufvertrag des KFZs.

Das KFZ rechtzeitig auslösen
Äußerst wichtig ist es, das Auto rechtzeitig auszulösen. Viele Anbieter räumen allerdings die Möglichkeit zur Verlängerung der Pfandleihe ein. Für mittel- und langfristige Finanzierungsformen eignet sich die Pfandleihe aufgrund der hohen anfallenden Kosten allerdings nicht. Wenn die Pfandleihe nicht verändert wird und man auch das rechtzeitige Auslösen vergisst, kann das Auto vom Pfandhaus versteigert oder verkauft werden. Der Erlös wird dann zur Abdeckung der anfallenden Gebühren oder zur Deckung des Darlehens verwendet. Wenn es zu einem Überschuss kommt, kann dieser dem Pfandgeber ausbezahlt werden. Falls der Erlös die Gebühren und das Darlehen nicht abdeckt, muss die Differenz vom Pfandhaus übernommen werden. Man sollte also gut darüber nachdenken, bei welchem Pfandhaus das Auto belehnt wird.